Strafvollzug

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    der Vollzug rechtskräftiger Strafurteile in einer Straf- oder Verwahranstalt. Der Strafvollzug bezieht sich auf die Umstände der Durchführung der Freiheitsstrafe (§ 38 Strafgesetzbuch), der Jugendstrafe (§ 17 Jugendgerichtsgesetz) und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung (§§ 63, 64, 66 Strafgesetzbuch) vom Strafantritt bis zur Entlassung. Ziel des Vollzugs ist die Wiedereingliederung des Gefangenen in die Gesellschaft (Resozialisierung, § 2 Satz 1 Strafvollzugsgesetz); daneben der Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten (§ 2 Satz 2 StVollzG).

    Kalenderblatt - 3. Mai

    1951 Der Europarat nimmt die Bundesrepublik Deutschland als vollwertiges Mitglied auf. Seit dem 15. November 1950 besitzt die Bundesrepublik die assoziierte Mitgliedschaft.
    1971 Erich Honecker löst Walter Ulbricht in seinem Amt als Erster Sekretär der SED ab. Damit beginnt in Ostdeutschland die Ära Honecker, die bis kurz vor dem Mauerfall andauert.
    1993 Björn Engholm, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, tritt von seinem Amt zurück. Er zieht damit die Konsequenz seiner Falschaussage bezüglich der Barschel-Affäre. Engholm wollte in den nächsten Bundestagswahlen als Vertreter der SPD gegen Helmut Kohl um das Kanzleramt konkurrieren. Johannes Rau löst ihn in seinem Amt als SPD-Chef vorläufig ab.