Scheck

    Aus WISSEN-digital.de

    (amerikanisch: Check, englisch: Cheque)

    durch Unterschrift übertragbares Wertpapier, das die Bank des Ausstellers anweist, eine bestimmte Summe auszuzahlen. Der Inhaberscheck (üblich in Deutschland) nennt keinen bestimmten Empfänger. Wird ein Empfänger genannt, so handelt es sich um einen Namensscheck. Es wird außerdem unterschieden zwischen Barscheck, bei dem die direkte Auszahlung bar an den Überbringer erfolgt, und Verrechnungsscheck, bei dem der Betrag auf ein Konto des Überbringers gutgeschrieben wird. Der Scheckverkehr wird in Deutschland durch das Scheckgesetz vom 14.08.1933 geregelt. Ordnungsgemäß müssen Schecks den Namen der Bank, die zahlen soll, die zu zahlende Summe, Unterschrift des Ausstellers und Ausstellungsdatum enthalten. Der Scheck ist die älteste Form des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und stammt ursprünglich aus England.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.