Pflichtteil

    Aus WISSEN-digital.de

    Geldanspruch bzw. schuldrechtlicher Anspruch gegen den Erben in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Ihn erhalten Abkömmlinge des Erblassers, Eltern und Ehegatten (Erbrecht). Er steht dem Erbberechtigten auch bzw. gerade dann zu (Pflichtteilanspruch, § 2303 Bürgerliches Gesetzbuch), wenn der Erblasser ihn durch das Testament bzw. Verfügung von Todes wegen von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen hat; das schränkt seine Testierfreiheit ein, es sei denn, gewisse feindselige Handlungen können nachgewiesen werden (vergleiche Enterbung).

    Kalenderblatt - 3. Mai

    1951 Der Europarat nimmt die Bundesrepublik Deutschland als vollwertiges Mitglied auf. Seit dem 15. November 1950 besitzt die Bundesrepublik die assoziierte Mitgliedschaft.
    1971 Erich Honecker löst Walter Ulbricht in seinem Amt als Erster Sekretär der SED ab. Damit beginnt in Ostdeutschland die Ära Honecker, die bis kurz vor dem Mauerfall andauert.
    1993 Björn Engholm, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, tritt von seinem Amt zurück. Er zieht damit die Konsequenz seiner Falschaussage bezüglich der Barschel-Affäre. Engholm wollte in den nächsten Bundestagswahlen als Vertreter der SPD gegen Helmut Kohl um das Kanzleramt konkurrieren. Johannes Rau löst ihn in seinem Amt als SPD-Chef vorläufig ab.