Multikulturelle Gesellschaft

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    Bezeichnung einer Gesellschaft, in der ein gleichberechtigtes Zusammenleben zwischen verschiedenen ethnischen, kulturellen und religiösen Gruppen existiert und keine Konflikte auf Grund von Intoleranz entstehen. In dieser Gesellschaft sind alle Menschen, unabhängig von Rasse oder Herkunft, gleichwertig, und es besteht kein Grund zur Diskriminierung und Intoleranz. In der Realität sind die europäischen Staaten, auch die Bundesrepublik Deutschland, weit von einer multikulturellen Gesellschaft entfernt. In allen europäischen Staaten herrscht Fremdenfeindlichkeit in bestimmten Teilen der Gesellschaft. Diese basiert auf Manipulation, Mangel an Aufklärung und Fremdenangst (Xenophobie).

    Kalenderblatt - 19. Mai

    1536 König Heinrich VIII. von England lässt seine Frau Anna Boleyn zum Tode verurteilen und hinrichten.
    1899 Eröffnung der ersten Haager Friedenskonferenz, bei der kein bestimmter Krieg beendet, sondern Wege der friedlichen Konfliktbewältigung erörtert werden sollten.
    1949 Der Bayerische Landtag stimmt über das Grundgesetz ab und lehnt es als einziges Bundesland ab. Das Grundgesetz tritt trotzdem in Kraft, da es nur einer Zustimmung von zwei Dritteln der westdeutschen Ländern bedarf.