Liten
Aus WISSEN-digital.de
auch: laeti, lassi, aldii;
bei einigen germanischen Stämmen Zwischenschicht der Teilfreien (Minderfreien), die sich vermutlich bei der Unterwerfung ganzer Nachbarstämme gebildet hatte; innerhalb der Grundherrschaft des Mittelalters rechts- und vermögensfähig, auch wehrwürdig, doch zu Zinsen und Fronden verpflichtet, schließlich schollenpflichtig (territorial verschieden) oder (in Ostelbien) erbuntertänig. "Gesessene" Liten besaßen einen Hof im Gegensatz zu den "ungesessenen" Liten (nachgeborene Söhne, Handwerker usw.).
Kalenderblatt - 14. Mai
1607 | Sir Walter Raleigh gründet in Amerika die erste englische Stadt, Jamestown. |
1643 | Ludwig XIV., der spätere Sonnenkönig, wird im zarten Alter von vier Jahren gekrönt, tritt aber erst am 10. März 1661 die Alleinregierung an. |
1948 | Gründung Israels. |
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