im Mittelalter die Organisationsform des Grundeigentums und der darauf sesshaften unfreien Bevölkerung; die Agrarverfassung des Mittelalters entwickelte sich auf dem Boden der frühmittelalterlichen Naturalwirtschaft und des Lehenswesens:
- aus dem spätrömischen Domänenbetrieb, der mitsamt Sklaven und Pächtern (Kolonen) in Gallien von den Franken übernommen worden war (neuerdings umstritten).
- aus germanischen Verhältnissen (besonders der Wanderzeit: "Leibherrschaft", d.h. Verfügung über die Arbeitskraft Unfreier). Grundherren waren neben dem König (Königsgut) und der Kirche (Schenkungen) die weltlichen Großen, die ihren Besitz durch Inanspruchnahme von Niemandsland und durch Rodung erweiterten und darauf Sklaven (Kriegsgefangene) oder Landsuchende ansiedelten; erweitert wurde die Grundherrschaft auch durch gewaltsame Unterwerfung von Freibauern oder deren "Selbstergebung". Übereignung ihres Landes an den Herrn bei gleichzeitiger Rückgabe ihres (oft vergrößerten) Besitzes zur weiteren Nutzung; dadurch Befreiung vom Kriegsdienst und Schutz durch den Herrn, dem bestimmte Abgaben (in Naturalien, später in Geld) zu entrichten waren. Die Grundherrschaft begründete sehr verschiedene Abhängigkeitsverhältnisse, zum Teil landschaftlich bedingt; der Grundherr war oft zugleich Gerichtsherr; häufig bewirtschaftete er selbst einen (Herren-)Hof in Eigenregie mit Frondiensten der Bauern; im Allgemeinen wandelte er sich zum bloßen Rentenempfänger, während unter ihm die ehemaligen Leibeigenen, Pächter, Freibauern usw. zur Hörigenklasse des späten Mittelalters verschmolzen, die in den Bauernkriegen vergeblich ihr altes Recht wiederzuerlangen suchten. Ende der Grundherrschaft erst durch die Agrarreformen Anfang 19. Jh.s.