Konkurrenzklausel
Aus WISSEN-digital.de
(lateinisch) auch: Wettbewerbsverbot;
gesetzliches Verbot für bestimmte Personen, mit Unternehmen in Wettbewerb zu treten, an die sie bereits vertraglich gebunden sind. Wettbewerbsverbot gilt z.B. für Handlungsgehilfen, persönlich haftende Gesellschafter einer OHG oder KG, Vorstandsmitglieder einer AG und, bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung, für Angestellte während und nach der Anstellung beim Arbeitgeber.
Kalenderblatt - 18. Mai
1804 | Napoleon I. Bonaparte macht Frankreich zum Kaisertum und wird zum "Kaiser der Franzosen" gekrönt. |
1848 | Die Deutsche Nationalversammlung tritt in der Frankfurter Paulskirche zusammen. |
1959 | Der Regisseur François Truffaut begründet mit seinem Film "Sie küssten und sie schlugen ihn" eine neue Stilrichtung des Französischen Films mit. Die Filme der Nouvelle Vague zeichnen sich durch ihren existenzialistischen Charakter und die Betonung von Augenblickserlebnissen aus. |
Magazin
- Barrierefreiheit im Eigenheim: Treppenlifte als Wegbereiter für Gesundheit und Autonomie
- Finanzielle Selbsthilfe: Kleinkredite effektiv nutzen
- Alternative Anlageoptionen: Was ist von Kryptowährungen und Co. zu halten?
- Wie sieht die Zukunft des Glasfaser-Internets in Deutschland aus?
- Reiseziel: USA! Technische Aspekte im Land der Freiheit