Inventar
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- Bestand und Bestandsverzeichnis aller Einrichtungsgegenstände und Vermögenswerte eines Haushaltes, einer Firma u.a.
- periodisch zu erstellende Auflistung von Vermögenswerten (z.B. bei Unternehmen). Das Inventar ist also das Ergebnis der Inventur.
- Auflistung der Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten aus einer Erbschaft, kann der Erbe beim Nachlassgericht einreichen auf Antrag des Nachlassgläubigers (vgl. §§ 1993, 2001 Bürgerliches Gesetzbuch).
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |