Inventar

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    1. Bestand und Bestandsverzeichnis aller Einrichtungsgegenstände und Vermögenswerte eines Haushaltes, einer Firma u.a.
    1. periodisch zu erstellende Auflistung von Vermögenswerten (z.B. bei Unternehmen). Das Inventar ist also das Ergebnis der Inventur.
    1. Auflistung der Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten aus einer Erbschaft, kann der Erbe beim Nachlassgericht einreichen auf Antrag des Nachlassgläubigers (vgl. §§ 1993, 2001 Bürgerliches Gesetzbuch).

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.