Inventur

    Aus WISSEN-digital.de

    zeitlich festgelegte kaufmännische Bestands- und Lageraufnahme eines Unternehmens. Die Inventur ist im HGB (§§ 240 und 241) gesetzlich vorgeschrieben. Die Vermögensänderungen, die in der laufenden Buchführung dokumentiert sind, werden durch die zeitpunktbezogene Bestandsaufnahme überprüft. Buchungsfehler, Materialschwund etc. können mittels Inventur entdeckt werden. Durch diese doppelte Kontrolle können die korrekten Vermögensbestände festgestellt werden, welche den Ausgangspunkt des Jahresabschlusses bilden. Man unterscheidet:

    1. körperliche Inventur: Es werden alle dinglichen Vermögensgegenstände (Vorräte, Maschinen, Kassenbestand) einzeln erfasst und in ein Inventar aufgenommen.

    2. Buchinventur: Nicht materielle Vermögensteile (Forderungen, Bankguthaben) und Schulden werden, so wie sie sich aus der Buchführung ergeben, ebenfalls ins Inventar aufgenommen.

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.