Internationale Organisationen

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    durch Verträge begründete Vereinigungen verschiedener Staaten, die gemeinsame Ordnungsstrukturen und Organe haben. Die Organe der Internationalen Organisationen haben keine unmittelbare Befehlsgewalt gegenüber den Mitgliedsstaaten, sind aber dennoch rechtlich und politisch wirksame. Eine einheitliche Definition für internationale Organisationen wurde noch nicht gefunden, man unterscheidet aber zwischen NGOs (Non-governmental Organisations = Nichtregierungsorganisationen) und IGOs (Inter-governmental Organisations =Zwischenstaatliche Regierungsorganisationen). Internationale Organisationen haben zumeist eine begrenzte Funktion und einen speziellen Themenbereich, dem sie sich widmen (z.B. Greenpeace der Bekämpfung von Umweltschäden). Die Vereinten Nationen stellen mit ihren Sonderorganisationen einen Großteil der weltweit tätigen Organisationen. Siehe auch UNESCO, UNCTAD,UNICEF, ai.