Getto

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    (hebräisch "Absonderung") auch: Ghetto;

    im späten Mittelalter das von Juden bewohnte, streng abgesonderte Stadtviertel. Judenviertel gab es bereits in der Antike, z.B. im 1. Jh. n.Chr. in Rom und Konstantinopel, entstanden aus dem Wunsch der sich ihrer Sonderart bewussten Juden nach abgesonderten Wohnstätten, Judenviertel dieser Art wurden noch im hohen Mittelalter als Schutz (vor Verfolgungen) und Privileg betrachtet. Zwangsweise Einweisung ("Gettozwang") erstmals im 13. Jh. in Palermo, 1412 in Valladolid, 1516 erstmals Ausdruck "Getto" in Venedig (bis dahin in Italien "Juderia"), 1565 in Rom; 1434 Gettozwang neben anderen Sondergesetzen gegen die Juden vom Konzil von Basel verfügt. Allgemein durchgeführt (auch in Deutschland) seit dem 16. Jh. (oft nur eine einzige Straße, "Judengasse", mit bis zu 4 000 Bewohnern), verbunden zeitweilig mit Kleiderkennzeichnungszwang ("Schandmal") und "Leibzoll". Beseitigt durch Französische Revolution bzw. die Reformgesetzgebung Anfang des 19. Jh.s ("Emanzipation"), wodurch die Juden staatsbürgerliche Rechte erlangten. Erneute Einrichtung von Gettos im Zuge der Judenverfolgungen durch den Nationalsozialismus, meist als Todes-Getto (Übergangsstationen zu den Vernichtungslagern).

    Kalenderblatt - 19. Mai

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    1899 Eröffnung der ersten Haager Friedenskonferenz, bei der kein bestimmter Krieg beendet, sondern Wege der friedlichen Konfliktbewältigung erörtert werden sollten.
    1949 Der Bayerische Landtag stimmt über das Grundgesetz ab und lehnt es als einziges Bundesland ab. Das Grundgesetz tritt trotzdem in Kraft, da es nur einer Zustimmung von zwei Dritteln der westdeutschen Ländern bedarf.