Freizügigkeit
Aus WISSEN-digital.de
das Recht, sich innerhalb des Staatsgebiets frei zu bewegen und an jedem Ort niederzulassen; gehört zu den Grundrechten des modernen Verfassungsstaates, so auch der Bundesrepublik Deutschland (Artikel 11 GG). Die Freizügigkeit kann unter besonderen Bedingungen eingeschränkt werden (Seuchengefahr, strafbare Handlungen oder für Asylsuchende).
Gewährung der unbeschränkten Freizügigkeit auch im Ausland ist eine Voraussetzung für Entfaltung der modernen Weltwirtschaft. Innerhalb der EU besteht Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Geschichte
Die Freizügigkeit war im Mittelalter beschränkt; der von einem Grundherrn abhängige Bauer durfte nur gegen "Abzugsgeld" wegziehen, der Hörige überhaupt nicht; andererseits war aber auch der Zuzug mit gleichzeitiger Existenzgründung erschwert, in der Stadt z.B. war die Aufnahme in eine entsprechende Handwerkerzunft durch Zulassungsbedingungen stark beschränkt. Die reisenden Kaufleute standen unter Fremdenrecht. Auch der Fürstenstaat des 17. und 18. Jh.s beschränkte die Freizügigkeit aus wirtschaftlichen und militärisch-politischen Gründen. Wandel erst durch die Französische Revolution, in Deutschland durch die Reformen Anfang des 19. Jh.s (Bauernbefreiung).
Kalenderblatt - 17. Mai
1885 | Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen. |
1892 | Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo. |
1943 | Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen. |
Magazin
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