Bauernbefreiung

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    Allgemeines

    Unter Bauernbefreiung versteht man die revolutionäre oder reformgesetzliche Beseitigung der persönlichen oder dinglichen Dauerabhängigkeit des Bauern von Grundherrschaft oder Gutsherrschaft.

    Die Bindungen gingen z.T. auf die Siedlungszeit zurück, verstärkten sich nach Ausbau der Gerichtsherrschaft und Polizeigewalt und sonstiger Vorrechte der Grund- oder Gutsherren, besonders seit dem Ende des Mittelalters; die Abhängigkeit ging bis zur Schollenpflichtigkeit (Verbot der Freizügigkeit), dinglichen Hörigkeit (auch bei Heirat und Erbfall) und Erbuntertänigkeit, der persönlichen und vererbten Leibeigenschaft mit Frondienst und Abgaben (besonders schroff in den Gutsherrschaften Ostdeutschlands, nach dem Dreißigjährigen Krieg).

    Nationale Entwicklungen

    In England erhielten die Bauern schon im Spätmittelalter persönliche Freiheit, in Österreich unter Maria Theresia und Joseph II.; in Preußen teilweise unter Friedrich Wilhelm I. und Friedrich II.; Hauptanstoß war die Französische Revolution, die 1789 die völlige Bauernbefreiung in Frankreich durchführte.

    Für Deutschland von größter Bedeutung die Aufhebung der bäuerlichen Erbuntertänigkeit im Jahr 1807 für Preußen (Stein'sche Reformen), ergänzt durch Hardenberg'sches Regulierungsedikt zur Entschädigung der Grundherren, v.a. durch Landabgaben von Seiten der befreiten Bauern (1811 und 1816); ähnliche Gesetze folgten in den übrigen deutschen Ländern; die Bauernbefreiung wurde in Deutschland erst durch die Revolution von 1848 abgeschlossen.

    In Russland folgte eine begrenzte Bauernbefreiung 1861, durch die 23 Millionen leibeigene Bauern persönlich frei wurden, die Ablösung der Lasten erfolgte erst seit 1906.

    Auswirkungen

    Die Bauernbefreiung wirkte anfangs nicht nur segensreich; der befreite Bauer blieb vielerorts lange Zeit außerhalb einer schützenden Gemeinschaft, durch die Landabtretung vermehrte sich in manchen Gegenden der Großgrundbesitz (Junker), oft Absinken in landloses Landarbeiter- oder Häuslertum; insgesamt aber kraftvoller Aufstieg eines selbstbewussten Bauerntums, Bildung neuer Bauernstellen und Steigerung der Agrarproduktion.