Film- und Videoeditor/Film- und Videoeditorin

    Aus WISSEN-digital.de

    Ein(e) Film- und Videoeditor(in) hat die Aufgabe, das Bild- und Tonmaterial von Filmproduktionen zu schneiden, zu mischen und zu synchronisieren. Des Weiteren ist das Bild-, Ton-, Animations- und Manuskriptmaterial unter gestalterischen und dramaturgischen Aspekten zu prüfen, zu bearbeiten und zu ordnen. Ebenfalls sind folgende Aufgaben zu erfüllen: Erarbeiten bzw. Mitarbeit an Ablaufkonzepten, Drehbüchern und Musikvorlagen sowie das Zusammenfügen von Bild- und Tonmontagen zu einem inhaltlich stimmigen, aussagekräftigen und sendefertigen Audio-Video-Produkt. Auch gilt es, Bildeffekte am Mischpult herzustellen und das gewonnene Bildmaterial unter Beachtung von Kameraführung, Trickmöglichkeiten, Speichermedien u.a. zu schneiden.

    Die Ausübung dieses hohe Ansprüche an zeitliche Flexibilität und Mobilität stellenden Berufes ist nach einer dreijährigen Ausbildung möglich.

    Kalenderblatt - 19. Mai

    1536 König Heinrich VIII. von England lässt seine Frau Anna Boleyn zum Tode verurteilen und hinrichten.
    1899 Eröffnung der ersten Haager Friedenskonferenz, bei der kein bestimmter Krieg beendet, sondern Wege der friedlichen Konfliktbewältigung erörtert werden sollten.
    1949 Der Bayerische Landtag stimmt über das Grundgesetz ab und lehnt es als einziges Bundesland ab. Das Grundgesetz tritt trotzdem in Kraft, da es nur einer Zustimmung von zwei Dritteln der westdeutschen Ländern bedarf.