Film- und Fernsehwirt/Film- und Fernsehwirtin

    Aus WISSEN-digital.de

    Eine Tätigkeit als Film- und Fernsehwirt/Film- und Fernsehwirtin erfordert aktives Wirken auf den Gebieten Regietechnik und Produktionstechnik sowie zusätzlich filmbetriebswirtschaftliches Wissen und die Fähigkeit zur Einschätzung künstlerischer Gestaltungen und zu erwartender Publikumsakzeptanz. Als Person, die zwischen Direktor und Produzent einzuordnen ist, besteht sowohl die Aufgabe, betriebswirtschaftliche Hürden zu meistern, als auch kreativ am Filmschaffen mitzuwirken.

    Für diesen Beruf sind unter anderem besonders ausgeprägte Fähigkeiten in Bezug auf Kreativität und Phantasie sowie Kommunikation und Problemanalyse erforderlich. Ein Zugang zum Beruf des/der Film- und Fernsehwirt(in) ist beispielsweise über die Ausbildung an speziellen Akademien, aber auch über viele andere Schulen möglich.

    Kalenderblatt - 19. Mai

    1536 König Heinrich VIII. von England lässt seine Frau Anna Boleyn zum Tode verurteilen und hinrichten.
    1899 Eröffnung der ersten Haager Friedenskonferenz, bei der kein bestimmter Krieg beendet, sondern Wege der friedlichen Konfliktbewältigung erörtert werden sollten.
    1949 Der Bayerische Landtag stimmt über das Grundgesetz ab und lehnt es als einziges Bundesland ab. Das Grundgesetz tritt trotzdem in Kraft, da es nur einer Zustimmung von zwei Dritteln der westdeutschen Ländern bedarf.