Feuerwehr

    Aus WISSEN-digital.de

    öffentliche oder private Einrichtung zur Brandbekämpfung und zur Rettung von Leben und Gut bei Bränden, Unglücken und Katastrophen; man unterscheidet: Berufsfeuerwehr (Städte über 100 000 Einwohner oder bei besonderen Brandgefahren), freiwillige Feuerwehr (Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr), Pflicht- oder Hilfsfeuerwehr (wird aufgestellt, wenn keine freiwillige Feuerwehr zustande kommt) und Werk-Feuerwehr (zum Brandschutz in Betrieben).

    Berufsfeuerwehren sind in ständiger Alarmbereitschaft; alle Feuerwehrleute tragen einheitliche Schutzkleidung. Zur Ausrüstung zählen Löschfahrzeuge, Drehleitern, Schlauchwagen, Rüstwagen und gegebenenfalls Feuerlöschboote.

    Kalenderblatt - 19. Mai

    1536 König Heinrich VIII. von England lässt seine Frau Anna Boleyn zum Tode verurteilen und hinrichten.
    1899 Eröffnung der ersten Haager Friedenskonferenz, bei der kein bestimmter Krieg beendet, sondern Wege der friedlichen Konfliktbewältigung erörtert werden sollten.
    1949 Der Bayerische Landtag stimmt über das Grundgesetz ab und lehnt es als einziges Bundesland ab. Das Grundgesetz tritt trotzdem in Kraft, da es nur einer Zustimmung von zwei Dritteln der westdeutschen Ländern bedarf.