Einigung

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    in der deutschen Rechtswissenschaft gebräuchliche Bezeichnung für das zwischen Veräußerer und Erwerber abgeschlossene Rechtsgeschäft auf Übertragung von Eigentum oder anderen dinglichen Rechten. Sie findet ihre Regelung in den §§ 873, 929 Bürgerliches Gesetzbuch. Die Einigung ist formfrei und frei widerruflich, solange sie noch nicht notariell beurkundet oder beim Grundbuchamt abgegeben oder eingereicht ist. Handelt es sich bei dem übertragenen Eigentum um Grundbesitz, spricht man von Auflassung. Die Auflassung muss gemäß § 925 Bürgerliches Gesetzbuch bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor einer zuständigen Stelle (Grundbuchamt) erklärt werden.

    Kalenderblatt - 3. Mai

    1951 Der Europarat nimmt die Bundesrepublik Deutschland als vollwertiges Mitglied auf. Seit dem 15. November 1950 besitzt die Bundesrepublik die assoziierte Mitgliedschaft.
    1971 Erich Honecker löst Walter Ulbricht in seinem Amt als Erster Sekretär der SED ab. Damit beginnt in Ostdeutschland die Ära Honecker, die bis kurz vor dem Mauerfall andauert.
    1993 Björn Engholm, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, tritt von seinem Amt zurück. Er zieht damit die Konsequenz seiner Falschaussage bezüglich der Barschel-Affäre. Engholm wollte in den nächsten Bundestagswahlen als Vertreter der SPD gegen Helmut Kohl um das Kanzleramt konkurrieren. Johannes Rau löst ihn in seinem Amt als SPD-Chef vorläufig ab.