Eigenkirchenrecht
Aus WISSEN-digital.de
germanischer Grundsatz, nach dem jeder Grundherr über die auf seinem Boden errichtete Kirche gebot (Aufsichtsrecht über Klöster und Klerus, Ernennung der Geistlichen); von den deutschen Königen auch auf die Reichskirche als "Eigenkirchenrecht" ausgedehnt (Investitur von Bischöfen und Äbten); gegen dieses Eigenkirchenrecht wandte sich die Bewegung von Cluny; in Bezug auf den König und die Ernennung der höheren Geistlichkeit im Wormser Konkordat beseitigt. Siehe auch Investiturstreit.
Kalenderblatt - 30. April
1849 | Preußens König Friedrich Wilhelm IV. lehnt die von der Nationalversammlung ausgearbeitete neue Verfassung endgültig ab. |
1945 | Der Führer der NSDAP, Adolf Hitler, nimmt sich und seiner Ehefrau Eva Braun das Leben. Er entflieht damit der Rechtfertigung seiner Verbrechen. Eine Woche später wird die Kapitulation der Deutschen unterzeichnet. |
1975 | Südvietnam kapituliert bedingungslos, damit ist der Vietnamkrieg zu Ende. |
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