Dienstherr
Aus WISSEN-digital.de
eine juristische Person des öffentlichen Rechts mit der Fähigkeit, Beamte zu haben (Dienstherrenfähigkeit). Nach § 121 Beamtenrechtsrahmengesetz steht dieses Recht dem Bund, den Ländern, den Gemeinden und Gemeindeverbänden und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts zu. Voraussetzung ist, dass sie dieses Recht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes besitzen, oder nach diesem Zeitpunkt ihnen das Recht durch Gesetz, Rechtsverordnung oder Satzung verliehen wurde.
Kalenderblatt - 30. April
1849 | Preußens König Friedrich Wilhelm IV. lehnt die von der Nationalversammlung ausgearbeitete neue Verfassung endgültig ab. |
1945 | Der Führer der NSDAP, Adolf Hitler, nimmt sich und seiner Ehefrau Eva Braun das Leben. Er entflieht damit der Rechtfertigung seiner Verbrechen. Eine Woche später wird die Kapitulation der Deutschen unterzeichnet. |
1975 | Südvietnam kapituliert bedingungslos, damit ist der Vietnamkrieg zu Ende. |
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