Augsburger Interim

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    1548 auf dem Reichstag in Augsburg verabschiedetes Gesetz, das die Religionsstreitigkeiten zwischen Protestanten und Katholiken vorläufig löste; wurde vom Augsburger Religionsfrieden abgelöst, bedeutete aber die vorläufige Lösung der Religionsfrage im Deutschen Reich nach dem Schmalkaldischen Krieg auf dem so genannten "geharnischten" Reichstag zu Augsburg, mit einigen Zugeständnissen an die protestantischen Stände (Laienkelch, Priesterehe); konnte nur teilweise durchgeführt werden.