Augsburg

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    Stadt im bayerischen Schwaben, an der Mündung der Wertach in den Lech gelegen; 490 m ü. NN; ca. 259 000 Einwohner.

    Diözese, Dom, Universität; Textil-, Maschinen-, Lederindustrie.

    Kunst und Kultur

    Historische Bauten: Romanisch-gotischer Dom (11.-15. Jh.); ehemalige Benediktinerstiftskirche Sankt Ulrich und Afra (1475 ff.) mit Grabstätten der Fugger; Fuggerkapelle (1509-18, erstes Bauwerk der Renaissance auf deutschem Boden) in der ehemaligen Karmeliterklosterkirche Sankt Anna; Renaissancerathaus von E. Holl (1615-20); Zeughaus (1602-07).

    Geschichte

    15-9 v.Chr. Legionslager, unter Claudius 45 n.Chr. Stadt (Augusta Vindelicorum), Hauptstadt Rätiens; 6. Jh. Bistum, infolge günstiger Verkehrslage (Zugang zur Alpenstraße) rasches Wachstum, zur Zeit der Ungarngefahr (Lechfeld) befestigter Platz. Kämpfe zwischen Stadt und Bischof; 1276 Freie Reichsstadt.

    Nach Aufblühen der Weberei (Einfuhr ägyptischer Baumwolle über Venedig) und der großen Handelshäuser (Fugger, Welser, Hoechstetter, Gossenbrot) wurde Augsburg besonders im 15. und 16. Jh. zu einem der reichsten Märkte Deutschlands mit weltweiten Handelsbeziehungen und europäischem Geldmarkt; Stadt des Humanismus, der Renaissance und des Frühbarocks (Peutinger, Fugger, Welser).


    In der Reformationszeit Ort mehrerer Reichstage; seit 1537 lutherisch (durch die Zünfte, gegen den patrizischen Rat); Mitglied des Schmalkaldischen Bundes, von Karl V. 1546 unterworfen (Strafgericht über die Zünfte).

    Im 17. Jh. wirtschaftlicher und politischer Niedergang, 1806 zu Bayern. Wiederaufstieg im Industriezeitalter.

    Augsburg

    Bundesland Bayern
    Höhe 494 m.ü.NN
    Fläche 146,9 km²
    Einwohner 262.992
    Vorwahl 0821
    KFZ-Kennzeichen A
    Webpräsenz www.augsburg.de

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.