Rechtsverordnung
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: RVO;
durch eine staatliche Behörde wie die Landes- oder Bundesregierung erlassene rechtsförmliche Anordnung, deren Gültigkeit auf einer gesetzlichen Ermächtigung dieser Behörde beruht. Die Rechtsverordnung regelt Einzelheiten der Gesetze und dient ihrer praktischen Anwendung. Unterschieden werden muss zwischen Rechtsverordnungen und Notverordnungen, die an Stelle von Gesetzen erlassen werden.
Kalenderblatt - 16. Juni
1815 | Napoleon besiegt nach seiner Flucht von der Insel Elba in der Schlacht von Ligny Preußen. |
1898 | Die Amerikaner besetzen im amerikanisch-spanischen Krieg die Insel Kuba. |
1932 | Ende der deutschen Reparationszahlungen. |
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