Tilgung
Aus WISSEN-digital.de
- planmäßige Beseitigung einer Schuld durch Erfüllung (§ 362 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch), Hinterlegung, Aufrechnung oder Erlass. Die Tilgung ist ein Teil der Annuität; sie enthält nicht die Zinsen, die noch auf die Restschuld anfallen und ist deshalb kleiner als der Betrag, den man tatsächlich zahlen muss (Annuität). Es gibt verschiedene Tilgungspläne, bei denen die Annuitäten konstant bleiben und die Tilgungsraten kleiner werden oder solche mit konstanten Tilgungsraten, bei denen die Annuitäten kleiner werden.
- Streichung eines Eintrags im Strafregister nach Ablauf der Tilgungsfrist.
Kalenderblatt - 3. Juni
1492 | Martin Behaim stellt in Nürnberg den ersten Erdglobus vor. |
1972 | Die Ostverträge zwischen Deutschland und der Sowjetunion über die Unverletzlichkeit der bestehenden Grenzen treten in Kraft. |
1998 | In Deutschland finden bei einer der größten Zugkatastrophen 101 Menschen den Tod. Ein ICE-Zug entgleist bei Eschede und zerschellt an einer Brücke. |
Magazin
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