Strafregister

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    nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG) in der Fassung vom 21.9.1984 als Bundeszentralregister in Bonn geführt, welches dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof untersteht. Nach Personen geordnet werden rechtskräftige Verurteilungen eingetragen (vgl. § 4 BZRG); nach Ablauf bestimmter Fristen führt die so genannte "Straftilgung" zu Austragungen. Mit der Austragung gilt der Verurteilte als nicht mehr vorbestraft. Durch Antrag erhält der Betroffene oder eine Behörde Auskunft in der Form eines Führungszeugnisses.