Zeichnungsfrist

    Aus WISSEN-digital.de

    Als Zeichnungsfrist wird der Zeitraum bezeichnet, in dem im Rahmen einer Emission neu auf den Markt gekommene Wertpapiere – zum Beispiel Aktien oder Anleihen – von Investoren gezeichnet werden können. Nach Ablauf dieser Frist sind die betreffenden Wertpapiere im Regelfall nur noch über die Börse handelbar.

    Innerhalb der Zeichnungsfrist werden die Kaufwünsche aller Investoren in einem sogenannten Orderbuch gesammelt. Ist die Nachfrage höher als das Angebot an betreffendem Wertpapier, wird von einer Überzeichnung gesprochen. In der Praxis kommt es in diesem Fall im Regelfall zu einer vorzeitigen Beendigung der Zeichnungsfrist durch den Emittenten.

    In Bezug auf Aktien liegt der klassische Fall einer Emission im Rahmen des Börsengangs eines Unternehmens vor. Die in diesem Zusammenhang angebotenen sogenannten jungen Aktien können von interessierten Investoren innerhalb der veröffentlichten Zeichnungsfrist gezeichnet werden.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.