Verpflichtungsgeschäft

    Aus WISSEN-digital.de

    Rechtsgeschäft, durch das die Verpflichtung zu einer Leistung begründet wird.

    Beispiel: beim Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer die verkaufte Sache zu übereignen, der Käufer erwirbt durch den Kaufvertrag das Recht (Anspruch, Forderung), auf Übergabe und Übereignung der Kaufsache. Durch das Verpflichtungsgeschäft (den Kaufvertrag) ändert sich an der Rechtslage des Rechtsobjektes (Kaufsache) nichts; der Verkäufer bleibt trotz Abschluss des Kaufvertrages Eigentümer der verkauften Sache.

    Es ist auf Grund des Abstraktionsprinzips zu trennen von dem möglicherweise aus ihm entstehenden Verfügungsgeschäft (Z.B. Übereignung der Kaufsache).

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