Rechtsgeschäft
Aus WISSEN-digital.de
Tatbestand, der aus mindestens einer Willenserklärung, oft auch aus weiteren Elementen besteht und dadurch eine gewollte Rechtsfolge herbeigeführt wird; Begründung, Aufhebung oder Abänderung eines Rechtsverhältnisses.
Einseitige Rechtsgeschäfte (z.B. Testamentserrichtung, Kündigungserklärung) enthalten die Willenserklärung nur einer Person; mehrseitige Rechtsgeschäfte (z.B. Verträge, Beschlüsse) enthalten die Willenserklärungen mehrerer (mindestens zweier) Personen. In den Grundzügen geregelt in §§ 104 ff. Bürgerliches Gesetzbuch.
Kalenderblatt - 6. März
| 1521 | Martin Luther wird von Kaiser Karl V. vor den Wormser Reichstag geladen. |
| 1853 | Uraufführung der Oper "La Traviata" von Giuseppe Verdi. |
| 1951 | Die Regierung der USA, Frankreichs und Großbritanniens revidieren den Besatzungsstatus der Bundesrepublik, indem sie ihr ein Recht auf ein eigenes Außenministerium und auf internationale diplomatische Beziehungen erteilen. |
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