Strafprozess

    Aus WISSEN-digital.de

    gerichtliches Verfahren zur Beurteilung strafbarer Handlungen; hauptsächlich geregelt in der Strafprozessordnung, aber auch im Gerichtsverfassungsgesetz und im Jugendgerichtsgesetz. Im Gegensatz zum Zivilprozess kein Parteienprozess. Für die Staatsanwaltschaft besteht Verfolgungszwang (Legalitätsprinzip) und der Grundsatz der Erforschung der materiellen Wahrheit; letzterer gilt auch für das Gericht, welches die Sache von Amts wegen aufklärt (Ermittlungsgrundsatz).

    Der Strafprozess zerfällt allgemein in ein Vorverfahren (Ermittlung und Voruntersuchung), das Eröffnungs- oder Zwischenverfahren (Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens, unter Umständen Erlass eines Strafbefehls) und das Hauptverfahren (Hauptverhandlung, Rechtsmittelverfahren und Urteil).

    Die Anklage wird grundsätzlich von der Staatsanwaltschaft vertreten. Die rechtlichen Interessen des Angeklagten können von einem Verteidiger vor Gericht vertreten werden. In einem Strafprozess ausgesprochene Urteile können durch die Rechtsmittel der Berufung oder Revision angefochten werden.

    Kalenderblatt - 27. Juli

    1794 Der französische Revolutionsführer Maximilien Robespierre wird gestürzt, nachdem er radikal dafür gesorgt hatte, alle Feinde der französischen Revolution der Guillotine zu übereignen. Er war als Vorsitzender des allmächtigen Wohlfahrtsausschusses für eine beispiellose Terrorgesetzgebung verantwortlich. Einen Tag nach seinem Sturz kommt er selbst unter die Guillotine.
    1894 Es kommt zum Krieg zwischen China und Japan, bei dessen Ende im April 1895 China die Unabhängigkeit Koreas anerkennen muss.
    1955 Der Österreichische Staatsvertrag tritt in Kraft, in dem Österreich von den Alliierten als "souveräner und demokratischer Staat" in den Grenzen vom 1. Januar 1938 anerkannt wird.