Staatsanwaltschaft
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neben dem Gericht eine selbstständige Justizbehörde, die die Aufgabe hat, im Interesse des Staates strafbare Handlungen mit allen Rechtsmitteln zu verfolgen und die Anklage bei Gericht zu vertreten. Die vorgesetzte Behörde ist das Justizministerium.
Beim Bundesgerichtshof üben der Generalbundesanwalt und Bundesanwälte das Amt der Staatsanwaltschaft aus, bei den Oberlandesgerichten der Generalstaatsanwalt und Staatsanwälte, bei den Land- und Amtsgerichten der Oberstaatsanwalt und Amtsanwälte (vgl. § 141 ff. Gerichtsverfassungsgesetz).
Kalenderblatt - 6. März
| 1521 | Martin Luther wird von Kaiser Karl V. vor den Wormser Reichstag geladen. |
| 1853 | Uraufführung der Oper "La Traviata" von Giuseppe Verdi. |
| 1951 | Die Regierung der USA, Frankreichs und Großbritanniens revidieren den Besatzungsstatus der Bundesrepublik, indem sie ihr ein Recht auf ein eigenes Außenministerium und auf internationale diplomatische Beziehungen erteilen. |
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