Legalitätsprinzip

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch) Gesetzmäßigkeitsgrundsatz;

    grundsätzliche Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden (z.B. Staatsanwaltschaft, Polizei, Finanzamt), jede Straftat bei Verdacht zu verfolgen (§§ 152, 160, 163 Strafprozessordnung, § 386 Abgabenordnung). Eine Anzeige ist somit nicht notwendig. Das Legalitätsprinzip wahrt den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz gemäß Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz.

    Ausnahmen gelten durch das Opportunitätsprinzip.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.