Rheinbund

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    1. auch: Rheinische Allianz; bestand von 1658 bis 1668; Bund zwischen mehreren Fürsten West- und Mitteldeutschlands unter Führung des Mainzer Kurfürsten Johann Philipp von Schönborn. Staatsrechtlich ermöglicht durch die "Libertät" der Reichsstände (Westfälischer Friede). Der Rheinbund wollte einen Krieg zwischen Frankreich und dem Kaiser verhüten. Bündnispartner waren die drei Kurfürstentümer Mainz, Trier und Köln, die Pfalz, das Bistum Münster, Hessen-Kassel, Schweden (für Verden und Bremen) und Frankreich; später noch Brandenburg, Württemberg und Hessen-Darmstadt. In der Wirkung war der Rheinbund reichsschädlich: Frankreich, das einen ihm genehmen Fürsten auf den deutschen Kaiserthron wünschte (nach der Wahl Leopolds I.), formte den Bund zum Oppositionsbund, gewann Einfluss

    auf innerdeutsche Angelegenheiten und suchte den Bund als Wegbereiter für die erstrebte politisch-geistige Führung in Europa zu benutzen. Nach Ablauf des Vertrages (1667) gelang es Ludwig XIV. nicht, die Mitglieder des Bundes nochmals zu vereinen.

    1. auch: Confederation du Rhin; auf Geheiß Napoleons von Talleyrand 1806 geschaffen. Es handelt sich um einen Bund vorwiegend südwestdeutscher Staaten unter Führung des Mainzer Kurfürsten Fürstprimas Karl von Dalberg. Der Rheinbund bedeutete eine Absage seiner Mitglieder an das Heilige Römische Reich Deutscher Nation. Er brachte seinen Partnern Gebietserweiterungen ein. Es kam zum Anschluss fast aller von Preußen und Österreich unabhängigen deutschen Länder (4 Königtümer, 5 Großherzogtümer, 11 Herzogtümer, 16 Fürstentümer mit 13,3 Millionen Einwohner). Der Rheinbund stellte 1812 Napoleon Truppenkontingente, löste sich - nach Versicherung des Verzichts auf Repressalien (durch Metternich) - 1813 auf und kämpfte auf Seiten Preußens und Österreichs.