Kindesunterschiebung

    Aus WISSEN-digital.de

    Personenstandsfälschung; strafbare vorsätzliche Fälschung des Personenstandes eines Kindes.

    Nach § 169 Strafgesetzbuch wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsbüchern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt.

    Kalenderblatt - 19. Mai

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