Kinderpornografie

    Aus WISSEN-digital.de

    pornografische Darstellungen oder Aufzeichnungen von Kindern; Handel, Herstellung und Besitz sind in Deutschland verboten und werden strafrechtlich verfolgt.

    Nach § 184 Abs. 3 Strafgesetzbuch wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, wer pornografische Schriften, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie zu verwenden, oder um einem anderen eine Verwendung zu ermöglichen.

    Nach Abs. 4 wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wenn die pornografischen Schriften in den Fällen des Absatzes 3 den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben und ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben und der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.

    Nach Abs. 5 wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft, wer es unternimmt, sich oder einem Dritten den Besitz von pornografischen Schriften zu verschaffen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben und ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt.

    Kalenderblatt - 19. Mai

    1536 König Heinrich VIII. von England lässt seine Frau Anna Boleyn zum Tode verurteilen und hinrichten.
    1899 Eröffnung der ersten Haager Friedenskonferenz, bei der kein bestimmter Krieg beendet, sondern Wege der friedlichen Konfliktbewältigung erörtert werden sollten.
    1949 Der Bayerische Landtag stimmt über das Grundgesetz ab und lehnt es als einziges Bundesland ab. Das Grundgesetz tritt trotzdem in Kraft, da es nur einer Zustimmung von zwei Dritteln der westdeutschen Ländern bedarf.