Kinderarbeit
Aus WISSEN-digital.de
in Deutschland nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz verbotene Lohnarbeit von Kindern (noch nicht 14-Jährige) und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen. Kinderarbeit beinhaltet Zwangsarbeit, Beteiligung am Drogenhandel und Prostitution. Seit November 2000 gilt in den 175 Mitgliedsstaaten die Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die gefährliche Tätigkeiten, Prostitution und Pornografie bis zu einem Alter von 18 Jahren untersagt. Laut ILO sind weltweit etwa 220 Mio. Kinder von Kinderarbeit betroffen, die meisten davon in Asien und Afrika. Im südlichen Afrika muss jedes dritte Kind arbeiten, um zu überleben.
Kalenderblatt - 19. Mai
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1899 | Eröffnung der ersten Haager Friedenskonferenz, bei der kein bestimmter Krieg beendet, sondern Wege der friedlichen Konfliktbewältigung erörtert werden sollten. |
1949 | Der Bayerische Landtag stimmt über das Grundgesetz ab und lehnt es als einziges Bundesland ab. Das Grundgesetz tritt trotzdem in Kraft, da es nur einer Zustimmung von zwei Dritteln der westdeutschen Ländern bedarf. |
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