Kinder- und Jugendhilfe
Aus WISSEN-digital.de
Im VIII. Buch des Sozialgesetzbuches geregeltes Recht eines jeden Kindes und Jugendlichen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 SGB VIII).
Die Aufgaben der Jugendhilfe umfassen unter anderem Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie, Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege, Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen, Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und ergänzende Leistungen, Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung (vgl. § 2 SGB VIII).
Kalenderblatt - 19. Mai
1536 | König Heinrich VIII. von England lässt seine Frau Anna Boleyn zum Tode verurteilen und hinrichten. |
1899 | Eröffnung der ersten Haager Friedenskonferenz, bei der kein bestimmter Krieg beendet, sondern Wege der friedlichen Konfliktbewältigung erörtert werden sollten. |
1949 | Der Bayerische Landtag stimmt über das Grundgesetz ab und lehnt es als einziges Bundesland ab. Das Grundgesetz tritt trotzdem in Kraft, da es nur einer Zustimmung von zwei Dritteln der westdeutschen Ländern bedarf. |
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