Hochschulen

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    Oberbegriff für höhere wissenschaftliche Forschungs- und Lehranstalten. Älteste Form der Hochschule ist die Universität, hinzu kamen die Technische Hochschule und die Fachhochschule. Hochschularten in Deutschland:

    1. Wissenschaftliche Hochschulen für Forschung, Lehre und Ausbildung mit eigener Hochschulverfassung, akademischer Selbstverwaltung, Promotionsrecht, unterstehen den Kultusministerien der Länder; darunter fallen die Universitäten, Technischen Hochschulen, Gesamthochschulen;

    2. theologische und kirchliche Hochschulen;

    3. Kunsthochschulen;

    4. Musikhochschulen;

    5. Sporthochschulen;

    6. Pädagogische Hochschulen;

    7. private Hochschulen;

    8. Fachhochschulen.