Gebrauchsanmaßung
Aus WISSEN-digital.de
vorübergehende unberechtigte, eigene Benutzung fremder Sachen. Gebrauchsanmaßung ist grundsätzlich nicht strafbar. Es gibt jedoch Ausnahmen; der unbefugte Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Fahrrads gemäß § 248 b Strafgesetzbuch kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden; die unbefugte Ingebrauchnahme von Pfandstücken durch öffentliche Pfandleiher wird, gemäß § 290 Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Eignet sich der Täter jedoch den wirtschaftlichen Wert der Sache durch die Ingebrauchnahme zu, ist dieser bei vorsätzlicher Begehung, wegen Diebstahls gemäß § 242 Strafgesetzbuch zu bestrafen (z.B. die leere Batterie), auch wenn der benutzte Gegenstand zurückgegeben wird.
Kalenderblatt - 29. April
1938 | In London findet eine Konferenz zwischen dem französischen Ministerpräsidenten Daladier und dem britischen Premierminister Chamberlain über die Lage in Mitteleuropa statt. |
1945 | Beginn der Kapitulationsverhandlungen zwischen deutschen und alliierten Streitkräften |
1967 | Das Kultmusical "Hair" wird in New York uraufgeführt. Während Galt McDermonts Rockspektakel in Amerika auf Gegenreaktionen stößt, erntet es weltweiten Erfolg der Hippie-Anhänger. |
Magazin
- Alternative Anlageoptionen: Was ist von Kryptowährungen und Co. zu halten?
- Wie sieht die Zukunft des Glasfaser-Internets in Deutschland aus?
- Reiseziel: USA! Technische Aspekte im Land der Freiheit
- Die eigene Beerdigung planen: Ist die Bestattungsvorsorge sinnvoll?
- Berufsfeld Internet of Things: Job-Optionen im Überblick