Frauenarbeit
Aus WISSEN-digital.de
Der in Art. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verankerte Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau soll der Frau für gleiche berufliche Arbeit und Leistung gleichen Lohn garantieren, darf jedoch nicht den Frauenarbeitsschutz oder den Mutterschutz hinfällig machen. Zur Verbesserung der Erwerbssituation von Frauen sollen Quotenregelungen und Frauenförderpläne beitragen. Nach Art. 12 GG haben alle Deutschen das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.
Kalenderblatt - 17. Mai
1885 | Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen. |
1892 | Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo. |
1943 | Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen. |
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