Frauenarbeitsschutz
Aus WISSEN-digital.de
arbeitsrechtliche Sondervorschriften wie Beschäftigungsverbote und Arbeitszeitbegrenzungen nach dem Mutterschutzgesetz zugunsten der Frauen, insbesondere werdender Mütter und Wöchnerinnen; unter anderem nach §§ 3 Abs. 1; 4; 6 Abs. 2 und 3 Mutterschutzgesetz und §§ 4, 5 Mutterschutzverordnung genießen diese Frauen einen erhöhten Schutz. Gemäß § 11 Mutterschutzgesetz ist der Arbeitgeber in diesen Fällen zur Lohnfortzahlung verpflichtet (Mutterschutzlohn), es sei denn, es besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld (§ 200 Abs. 4 Reichsversicherungsordnung).
Kalenderblatt - 21. Mai
1498 | Der portugiesische Entdecker Vasco da Gama landet in Indien. |
1927 | Der Amerikaner Charles A. Lindbergh landet in Paris und schafft damit als erster den Alleinflug von New York über den Ozean. Er benötigt dafür 33 Stunden und 30 Minuten. |
1935 | Der deutsche Reichstag verabschiedet das Wehrgesetz, mit dem die Wehrpflicht wieder eingeführt wird. |
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