Erblehen
Aus WISSEN-digital.de
auch: Erbleihe;
- einem Bauern von einem geistlichen oder weltlichen Lehensherrn übergebenes, vererbliches Bauerngut oder Grundstück, das er zu eigenem Nutzen bewirtschaften darf.
- dieses Nutzungsrecht selbst. Als Gegenleistung hatte der Lehensträger einen festen Zins in Naturalien oder Geld zu entrichten.
Kalenderblatt - 19. Mai
1536 | König Heinrich VIII. von England lässt seine Frau Anna Boleyn zum Tode verurteilen und hinrichten. |
1899 | Eröffnung der ersten Haager Friedenskonferenz, bei der kein bestimmter Krieg beendet, sondern Wege der friedlichen Konfliktbewältigung erörtert werden sollten. |
1949 | Der Bayerische Landtag stimmt über das Grundgesetz ab und lehnt es als einziges Bundesland ab. Das Grundgesetz tritt trotzdem in Kraft, da es nur einer Zustimmung von zwei Dritteln der westdeutschen Ländern bedarf. |
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