Elternrecht

    Aus WISSEN-digital.de

    Grundrecht nach Artike 6 Absatz 2 des Grundgesetzes; das natürliche Recht der Eltern, für die Person der Kinder zu sorgen, besonders auch über die Ausbildung zu bestimmen. Es beinhaltet auch die Verpflichtung der Eltern zur Kindererziehung. Es dient somit der Sorge um das körperliche und seelische Wohl des Kindes. Viele Staaten haben das Elternrecht ausdrücklich anerkannt, so auch Deutschland im Grundgesetz.

    Kalenderblatt - 18. Mai

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