Chemikaliengesetz

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk. : ChemG;

    das Chemikaliengesetz dient dem Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Zubereitungen, § 1 Chemikaliengesetz. In § 2 sind Stoffe aufgeführt, die vom Anwendungsbereich des Gesetzes nicht betroffen sind. § 3 erläutert, was einen Stoff als gefährlich kennzeichnet. Des Weiteren regelt es z.B. die Anmeldung neu in den Verkehr gebrachter Stoffe, bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz, die Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Vorschriften zum Schutz von Beschäftigten.

    Kalenderblatt - 3. Mai

    1951 Der Europarat nimmt die Bundesrepublik Deutschland als vollwertiges Mitglied auf. Seit dem 15. November 1950 besitzt die Bundesrepublik die assoziierte Mitgliedschaft.
    1971 Erich Honecker löst Walter Ulbricht in seinem Amt als Erster Sekretär der SED ab. Damit beginnt in Ostdeutschland die Ära Honecker, die bis kurz vor dem Mauerfall andauert.
    1993 Björn Engholm, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, tritt von seinem Amt zurück. Er zieht damit die Konsequenz seiner Falschaussage bezüglich der Barschel-Affäre. Engholm wollte in den nächsten Bundestagswahlen als Vertreter der SPD gegen Helmut Kohl um das Kanzleramt konkurrieren. Johannes Rau löst ihn in seinem Amt als SPD-Chef vorläufig ab.