Bundesregierung

    Aus WISSEN-digital.de

    in der Bundesrepublik Deutschland oberstes Exekutivgremium (Träger der vollziehenden Gewalt). Die Bundesregierung besteht nach Artikel 62 des Grundgesetzes aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern, die zusammen das Kabinett bilden. Der Bundeskanzler wird durch den Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt. Als Regierungschef schlägt er dem Bundespräsidenten die Minister vor, der sie dann bei Amtsantritt auf die Verfassung vereidigt.

    In ihrem Funktionsbereich, also der gesamten regierenden und verwaltenden Staatstätigkeit, unterliegt die Bundesregierung der Kontrolle durch das Parlament, die in den unterschiedlichsten Formen erfolgt.

    Eine Absetzung der Bundesregierung ist durch ein konstruktives Misstrauensvotum des Bundestags möglich; dabei muss der Bundestag einen Nachfolger für den Bundeskanzler zur Wahl stellen.

    Kalenderblatt - 27. Juli

    1794 Der französische Revolutionsführer Maximilien Robespierre wird gestürzt, nachdem er radikal dafür gesorgt hatte, alle Feinde der französischen Revolution der Guillotine zu übereignen. Er war als Vorsitzender des allmächtigen Wohlfahrtsausschusses für eine beispiellose Terrorgesetzgebung verantwortlich. Einen Tag nach seinem Sturz kommt er selbst unter die Guillotine.
    1894 Es kommt zum Krieg zwischen China und Japan, bei dessen Ende im April 1895 China die Unabhängigkeit Koreas anerkennen muss.
    1955 Der Österreichische Staatsvertrag tritt in Kraft, in dem Österreich von den Alliierten als "souveräner und demokratischer Staat" in den Grenzen vom 1. Januar 1938 anerkannt wird.