Beschäftigungspolitik
Aus WISSEN-digital.de
Die staatliche Politik in der Bundesrepublik Deutschland ist auf die Sicherung eines hohen Beschäftigungsstandes mit dem Idealziel der Vollbeschäftigung festgelegt (Wachstums- und Stabilitätsgesetz von 1967). Die Wirtschaftspolitik sowie weitere sozialpolitische Regelungen sind diesem Ziel verpflichtet. Gemäß dem dritten Buch des Sozialgesetzbuchs (vor 1998 Arbeitsförderungsgesetz) hat die Verhinderung von Arbeitslosigkeit Vorrang vor der Einkommenssicherung bei Arbeitslosigkeit. In der Bundesrepublik Deutschland wird mit diversen Elementen eine präventive Beschäftigungspolitik betrieben (Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, Umschulungen etc.).
Kalenderblatt - 17. Mai
1885 | Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen. |
1892 | Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo. |
1943 | Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen. |
Magazin
- Barrierefreiheit im Eigenheim: Treppenlifte als Wegbereiter für Gesundheit und Autonomie
- Finanzielle Selbsthilfe: Kleinkredite effektiv nutzen
- Alternative Anlageoptionen: Was ist von Kryptowährungen und Co. zu halten?
- Wie sieht die Zukunft des Glasfaser-Internets in Deutschland aus?
- Reiseziel: USA! Technische Aspekte im Land der Freiheit