Wirtschaftspolitik

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    auch: Volkswirtschaftspolitik;

    der Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) umfasst die gesamte Wirtschaftspolitik sowie die Aufgaben der Koordinierung der Europapolitik der Bundesregierung. Die zentrale Aufgabe besteht darin, das Fundament für wirtschaftlichen Wohlstand, basierend auf den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft, auf die Teilnahme aller Staatsbürger zu legen. Hierbei kommt es entscheidend darauf an, die Kräfte des Marktes durch die Vorgabe eines klaren Ordnungsrahmens zu stärken. Im Mittelpunkt der Wirtschaftspolitik stehen folgende gesamtwirtschaftliche Zielsetzungen: Sicherung eines hohen Beschäftigungsstandes, soziale Sicherheit, angemessene Einkommens- und Vermögensverteilung, Fortsetzung der Wachstumspolitik unter angemessener Berücksichtigung der Umwelterfordernisse, Integration der deutschen Wirtschaft in die europäische und in die Weltwirtschaft.