Wirtschaftspolitik

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    auch: Volkswirtschaftspolitik;

    der Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) umfasst die gesamte Wirtschaftspolitik sowie die Aufgaben der Koordinierung der Europapolitik der Bundesregierung. Die zentrale Aufgabe besteht darin, das Fundament für wirtschaftlichen Wohlstand, basierend auf den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft, auf die Teilnahme aller Staatsbürger zu legen. Hierbei kommt es entscheidend darauf an, die Kräfte des Marktes durch die Vorgabe eines klaren Ordnungsrahmens zu stärken. Im Mittelpunkt der Wirtschaftspolitik stehen folgende gesamtwirtschaftliche Zielsetzungen: Sicherung eines hohen Beschäftigungsstandes, soziale Sicherheit, angemessene Einkommens- und Vermögensverteilung, Fortsetzung der Wachstumspolitik unter angemessener Berücksichtigung der Umwelterfordernisse, Integration der deutschen Wirtschaft in die europäische und in die Weltwirtschaft.

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.