Wirtschaftspolitik

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    auch: Volkswirtschaftspolitik;

    der Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) umfasst die gesamte Wirtschaftspolitik sowie die Aufgaben der Koordinierung der Europapolitik der Bundesregierung. Die zentrale Aufgabe besteht darin, das Fundament für wirtschaftlichen Wohlstand, basierend auf den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft, auf die Teilnahme aller Staatsbürger zu legen. Hierbei kommt es entscheidend darauf an, die Kräfte des Marktes durch die Vorgabe eines klaren Ordnungsrahmens zu stärken. Im Mittelpunkt der Wirtschaftspolitik stehen folgende gesamtwirtschaftliche Zielsetzungen: Sicherung eines hohen Beschäftigungsstandes, soziale Sicherheit, angemessene Einkommens- und Vermögensverteilung, Fortsetzung der Wachstumspolitik unter angemessener Berücksichtigung der Umwelterfordernisse, Integration der deutschen Wirtschaft in die europäische und in die Weltwirtschaft.

    KALENDERBLATT - 23. September

    1862 Ernennung Bismarcks zum preußischen Staatsminister.
    1927 Reichsaußenminister Stresemann unterzeichnet die so genannte Fakultativ-Klausel des Statuts des Ständigen Internationalen Gerichtshofs. Damit wird der Internationale Gerichtshof in Den Haag auch für Deutschland zuständig.
    1946 In der amerikanischen Besatzungszone wird von der Militärregierung ein Bodenreformgesetz veröffentlicht, das bestimmt, dass Grundbesitz von 100 Hektar und darüber zur Landabgabe verpflichtet ist.