Auszubildender
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: Azubi;
eine in der Berufsausbildung, beruflichen Fortbildung oder beruflichen Umschulung befindliche Person. Der Auszubildende im engeren Sinn (früher als Lehrling bezeichnet) erlernt einen Ausbildungsberuf in einem Wirtschaftsbetrieb, im öffentlichen Dienst oder in einem freien Beruf.
Die Ausbildungszeit beträgt meist zwischen zwei und vier Jahren, abhängig z.B. von Vorbildung bzw. Schulabschluss des Auszubildenden. Die Ausbildung wird durch Gesellenprüfung in handwerklichen, durch Gehilfenprüfung in kaufmännischen Berufen und durch Facharbeiterprüfung in der Industrie abgeschlossen. Rechte und Pflichten von Auszubildendem und Ausbilder sind im Berufsbildungsgesetz geregelt. Die Vergütung für Auszubildende wird in tariflichen Vereinbarungen festgelegt. Voraussetzung des Ausbilders im Handwerk ist im Handwerk die Meisterprüfung, sonst ein Befähigungsnachweis.
Kalenderblatt - 27. April
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1972 | Der Misstrauensantrag gegen Bundeskanzler Willy Brandt scheitert. |