Geselle
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Handwerker nach Abschluss seiner Ausbildungszeit.
Der Auszubildende erhält als Nachweis seiner erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung (Gesellenprüfung) vor dem Gesellenprüfungsausschuss der Handwerkskammer bzw. der Innung den Gesellenbrief als Zeugnis ausgehändigt. Die Prüfung besteht aus dem praktischen Teil (Gesellenstück), dem fachlich- und dem allgemein-theoretischen Teil. Die rechtlichen Belange des Gesellen regelt das Gesetz zur Ordnung des Handwerks.
Entstanden ist der Stand im Mittelalter innerhalb des Zunftwesens.
Kalenderblatt - 24. April
1884 | Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat . |
1926 | Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt. |
1947 | Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte. |