Bundesbürgschaft

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    Garantieübernahme (Bürgschaft) des Bundes gegenüber Geldgebern v.a. im Außenwirtschaftsbereich. Der Bund bietet einen Versicherungsschutz gegen politische, schwer kalkulierbare Risiken (z.B. Krieg, Zahlungsverbote etc.), die private Versicherungsunternehmen nicht mehr versichern würden.

    Die Abwicklung und Verwaltung von Bundesbürgschaften läuft über ein Konsortium aus der Hermes Kreditversicherungs AG in Hamburg und der Treuarbeit AG in Hamburg und Düsseldorf. Man unterscheidet

    1. Bürgschaften für inländische Unternehmen bei Geschäften mit öffentlich rechtlichen Käufern; auch Bundesdeckung;

    2. Bürgschaften für inländische Unternehmen bei Geschäften mit dem Ausland; auch Hermes-Deckung (Hermes-Bürgschaft). Der Name kommt von der abwickelnden Gesellschaft Hermes AG. Der Ermächtigungsrahmen (nach § 9 Bundeshaushaltsgesetz) lag 1998 bei 215 Mrd. DM. Bürgschaftsfähig ist jedes Unternehmen, das die Versicherungswürdigkeitsprüfung des interministeriellen Ausschusses (besteht aus Industrie, Ministerien und Gewerkschaft) besteht. 1998 wurden 3,2 Prozent des Exports durch Hermes-Bürgschaften abgesichert.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.