Bundesregierung

    Aus WISSEN-digital.de

    in der Bundesrepublik Deutschland oberstes Exekutivgremium (Träger der vollziehenden Gewalt). Die Bundesregierung besteht nach Artikel 62 des Grundgesetzes aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern, die zusammen das Kabinett bilden. Der Bundeskanzler wird durch den Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt. Als Regierungschef schlägt er dem Bundespräsidenten die Minister vor, der sie dann bei Amtsantritt auf die Verfassung vereidigt.

    In ihrem Funktionsbereich, also der gesamten regierenden und verwaltenden Staatstätigkeit, unterliegt die Bundesregierung der Kontrolle durch das Parlament, die in den unterschiedlichsten Formen erfolgt.

    Eine Absetzung der Bundesregierung ist durch ein konstruktives Misstrauensvotum des Bundestags möglich; dabei muss der Bundestag einen Nachfolger für den Bundeskanzler zur Wahl stellen.

    Kalenderblatt - 16. April

    1922 Das Deutsche Reich und die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken schließen in Rapallo am Rande der Weltwirtschaftskonferenz von Genua einen Freundschaftsvertrag, den so genannten Rapallo-Vertrag.
    1925 Im Grab der vor über 45 Jahren verstorbenen Bernadette wird deren Leichnam unverwest aufgefunden. Das Grab wurde anlässlich ihrer Seligsprechung geöffnet. Sie hatte als Kind mehrere Marienerscheinungen.
    1945 Hitler verlangt die Verteidigung der Ostfront bis zum letzten Tropfen Blut.