Patentanwalt
Aus WISSEN-digital.de
freiberuflicher Berater und Vertreter für den Bereich des Gebrauchsmuster-, Marken-, Patentwesens; berät Rechtssuchende bei der Erlangung, Aufrechterhaltung, Verteidigung und Anfechtung eines Patents, Gebrauchsmusters, Warenzeichens oder Sortenschutzrechts und vertritt sie vor dem Patentamt, dem Bundespatentgericht, dem Bundesgerichtshof und gegenüber Dritten.
Berufszulassungsvoraussetzungen sind nach der Patentanwaltsordnung ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder technisches Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule; einjährige praktische Tätigkeit, anschließend dreijährige patentanwaltliche Ausbildung, die mit Prüfung abschließt. Seine standesrechtliche Stellung ist derjenigen des Rechtsanwalts angeglichen.
Kalenderblatt - 19. Mai
1536 | König Heinrich VIII. von England lässt seine Frau Anna Boleyn zum Tode verurteilen und hinrichten. |
1899 | Eröffnung der ersten Haager Friedenskonferenz, bei der kein bestimmter Krieg beendet, sondern Wege der friedlichen Konfliktbewältigung erörtert werden sollten. |
1949 | Der Bayerische Landtag stimmt über das Grundgesetz ab und lehnt es als einziges Bundesland ab. Das Grundgesetz tritt trotzdem in Kraft, da es nur einer Zustimmung von zwei Dritteln der westdeutschen Ländern bedarf. |
Magazin
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